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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19 (https://dejure.org/2019,10588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2019 - 1 S 24.19 (https://dejure.org/2019,10588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2019 - 1 S 24.19 (https://dejure.org/2019,10588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 S 1 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 33c Abs 3 S 1 GewO
    Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung; Erlöschen; Wettautomat

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15 Abs 2 S 1 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 33c Abs 3 S 1 GewO
    Gaststätte; Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung; Erlöschen; Wettautomat; Abräumverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 951
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 1 S 48.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Aufstellungsort für Geldspielgeräte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Grundsätzlich richtig ist auch, dass eine Veränderung der für die Geeignetheitsbestätigung maßgeblichen Verhältnisse zum Erlöschen der erteilten Bestätigung führt, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs der Bestätigung bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 - juris Rn. 5 f., in dem es um die Aufteilung einer einheitlichen Gaststätte, für die eine Geeignetheitsbestätigung erteilt worden war, in zwei getrennte Betriebe ging).

    Werden Geldspielgeräte oder Wettautomaten unerlaubt aufgestellt, kann - abgesehen von einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit - die Aufstellung dieser Geräte untersagt und deren Beseitigung angeordnet werden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 1. Juni 2012, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Sie regelt - jedenfalls nicht ohne eine gesondert zu verfügende Inhaltsbestimmung (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 4 L 357.09 - juris; kritisch VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 - juris Rn. 22) - nicht die Anzahl der erlaubten Gewinnspielgeräte (VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - juris Rn. 20 ff. ).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Der Geeignetheitsbestätigung kommt auch keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1.91 - GewArch 1992, 62, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2009 - 1 S 137.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Spielhalle; Umbau der Räumlichkeiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Diese inhaltliche Bindung der Geeignetheitsbestätigung an die für deren Erteilung maßgeblichen Verhältnisse wird jedoch überspannt, wenn der Bestand der Bestätigung - anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsbeschlüssen vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 - (juris Rn. 4) und vom 28. März 2017 - OVG 1 S 6.17 - (BA, S. 6), in denen es um das Erlöschen einer Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Abs. 1 GewO ging - nicht von wesentlichen Änderungen der Räumlichkeiten oder der für den tatsächlichen Betrieb prägenden Nutzung abhängig gemacht wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 - juris Rn. 4 f., in dem ein spielhallenähnlicher Betrieb ohne entsprechende Erlaubnis eingerichtet worden war, der sich objektiv nicht als Schankwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV darstellte), sondern die Geeignetheitsbestätigung allein deshalb erloschen sein soll, weil der Antragsteller unerlaubt einen Wettautomaten in der von ihm betriebenen Gaststätte aufgestellt habe, deren räumliche Beschaffenheit im Übrigen ebenso unverändert geblieben ist wie deren Nutzung als Schankwirtschaft, für die die Bestätigung erteilt worden war.
  • VG Berlin, 20.01.2010 - 4 L 357.09

    Aufrechterhaltung des Gaststättencharakters beim Aufstellen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Sie regelt - jedenfalls nicht ohne eine gesondert zu verfügende Inhaltsbestimmung (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 4 L 357.09 - juris; kritisch VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 - juris Rn. 22) - nicht die Anzahl der erlaubten Gewinnspielgeräte (VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - juris Rn. 20 ff. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - 1 S 224.10

    Betriebsuntersagung; spielhallenähnlicher Betrieb; benachbarte Lokale; Anmeldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Diese inhaltliche Bindung der Geeignetheitsbestätigung an die für deren Erteilung maßgeblichen Verhältnisse wird jedoch überspannt, wenn der Bestand der Bestätigung - anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsbeschlüssen vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 - (juris Rn. 4) und vom 28. März 2017 - OVG 1 S 6.17 - (BA, S. 6), in denen es um das Erlöschen einer Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Abs. 1 GewO ging - nicht von wesentlichen Änderungen der Räumlichkeiten oder der für den tatsächlichen Betrieb prägenden Nutzung abhängig gemacht wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 - juris Rn. 4 f., in dem ein spielhallenähnlicher Betrieb ohne entsprechende Erlaubnis eingerichtet worden war, der sich objektiv nicht als Schankwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV darstellte), sondern die Geeignetheitsbestätigung allein deshalb erloschen sein soll, weil der Antragsteller unerlaubt einen Wettautomaten in der von ihm betriebenen Gaststätte aufgestellt habe, deren räumliche Beschaffenheit im Übrigen ebenso unverändert geblieben ist wie deren Nutzung als Schankwirtschaft, für die die Bestätigung erteilt worden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19
    Sie regelt - jedenfalls nicht ohne eine gesondert zu verfügende Inhaltsbestimmung (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 4 L 357.09 - juris; kritisch VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 - juris Rn. 22) - nicht die Anzahl der erlaubten Gewinnspielgeräte (VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - juris Rn. 20 ff. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2024 - 1 S 104.23

    Geeignetheitsbestätigung; Spielgeräte; Änderung der Nutzungsart; bauliche

    a) Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs. 3 GewO an die unveränderte Beschaffenheit der betroffenen Räumlichkeiten, namentlich an die bauliche Gestaltung und konkrete Nutzung des Betriebs, gebunden ist, soweit die tatsächlichen Verhältnisse für die Erteilung der Bestätigung bestimmend sind (Beschluss vom 12. April 2019 - 1 S 24.19 - juris Rn. 4; Beschluss vom 1. Juni 2012 - 1 S 48.12 - juris Rn. 5; ebenso Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 33c Rn. 64a; vgl. zum entsprechenden Erlöschen der Spielhallenerlaubnis etwa Beschluss vom 10. März 2017 - 1 S 9.17 - juris Rn. 12 = NVwZ-RR 2017, 655 Rn. 11 sowie Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 43 Rn. 212a und Goldhammer, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand 11/2023, § 43 Rn. 124).

    Er hat daher nicht jede relevante Änderung der Sachlage als ausreichend anerkannt, eine Erledigung der Geeignetheitsbestätigung anzunehmen (vgl. den bereits zitierten Beschluss vom 12. April 2019, a. a. O. Rn. 5).

  • VG Berlin, 03.05.2021 - 4 K 123.20
    Eine Veränderung der für die Geeignetheitsbestätigung maßgeblichen Verhältnisse führt zum Erlöschen der erteilten Bestätigung, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs der Bestätigung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 1 S 24.19 -, juris Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 13. Juni 2019 - 4 L 442.18 -, juris Rn. 13).

    Diese Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO ist an die (unveränderte) Beschaffenheit der betroffenen Räumlichkeiten, namentlich an deren bauliche Gestaltung und konkrete Nutzung gebunden, soweit diese tatsächlichen Verhältnisse für die Erteilung der Bestätigung maßgeblich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 1 S 24.19 -, juris Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 13. Juni 2019 - 4 L 442.18 -, juris Rn. 13).

  • VG Berlin, 26.07.2023 - 4 L 168.23

    Gewerberecht: Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung für die Aufstellung von

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung umfassenden Rechtsschutzes bedarf es vielmehr einer Aufhebungsentscheidung der Behörde (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 4 A 770/21 - juris, Rn. 5ff., und vom 4. Februar 2019 - 4 B 1137/18 - juris, Rn. 17ff.; VGH München, Beschlüsse vom 8. November 2021 - 23 ZB 21.1799 - juris, Rn. 25, und vom 22. Oktober 2019 - 23 CS 18.2668 - juris, Rn. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 1 B 848/17 - juris, Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 M 201/15 - juris, Rn. 3ff.; VG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VG 4 L 200/22 - S. 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; in diese Richtung tendierend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2023 - OVG 1 S 37/23 -, S. 4 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. April 2019 - OVG 1 S 24.19 - juris, Rn. 4ff., und vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 1 B 19/20 - juris, Rn. 13).
  • VG Berlin, 14.06.2019 - 4 K 343.18

    Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit

    Aufgrund dieser Verknüpfung wird die Anzahl der Spielgeräte zum Element der Beschreibung des Hauptinhaltes des Verwaltungsaktes (ebenso zur Rechtsnatur der Höchstzahlbegrenzung im Rahmen einer Geeignetheitsbestätigung als Inhaltsbestimmung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2019 - OVG 1 S 24.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2014 - VG 4 L 357.09 -, juris Rn. 14; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2013 - 6 S 788/13 -, juris Rn. 18 f.: selbständig anfechtbare auflösende Bedingung; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1.91 -, juris Rn. 15: Auflage, ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 3 K 627/13 -, juris Rn. 19, und VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 -, juris Rn. 22).
  • OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20

    (Aussetzungsantrag gegen sofortige Vollziehung der Rücknahme einer

    [OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.4.2019 - OVG 1 S 24.19 -, Juris, Rdnr. 4, und vom 1.6.2012 - OVG 1 S 48.12 -, Juris, Rdnr. 5, 6].
  • VG Berlin, 13.06.2019 - 4 L 442.18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer bereits erloschenen

    Eine Veränderung der für die Geeignetheitsbestätigung maßgeblichen Verhältnisse führt deswegen zum Erlöschen der erteilten Bestätigung, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs der Bestätigung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 1 S 24.19 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 -, juris Rn. 5 f., zum Fall einer Aufteilung einer einheitlichen Gaststätte, für die eine Geeignetheitsbestätigung erteilt worden war, in zwei getrennte Betriebe).
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